GEIST Container & Recycling GmbH

Grünschnitt verholzt / Reisig / Heckenschnitt - AVV 200201

Grüngut fällt überall dort an, wo Gärten, Parks oder Außenanlagen gepflegt werden. Dazu zählen Grünschnitt, Heckenschnitt, Laub, Sträucher und andere organische Gartenabfälle. Diese Abfälle sind kompostierbar und können umweltfreundlich verwertet werden. Hiebei werden Sie zu nachhaltigem Humus oder Mulch aufbereitet. Wer größere Mengen an Grüngut entsorgen muss – etwa nach einer Gartenumgestaltung oder beim regelmäßigen Rückschnitt – profitiert von einem Container für Gartenabfälle. Damit wird die Entsorgung einfach, schnell und kosteneffizient. 

Wichtig: Nicht biologisch abbaubare Fremdstoffe dürfen auf keinen Fall beigemischt werden, da durch solche Störstoffe die Verwertung deutlich erschwert wird! 

Was gehört in den Container?

  • Heckenschnitt und Strauchschnitt

  • Äste, Baumreste, Zweige 

  • Gehölz

  • Pflanzenreste 

  • Zerkleinerbare Äste und Zweige

  • kleine Wurzelstöcke (erd- und steinfrei)

Das gehört nicht hinein!

Typische Falschbefüllungen, die zu Mehrkosten führen:

  • Erde, Steine und Bauschutt

  • Bahnschwellen z.Bsp. aus Gartenabgrenzungen etc.

  • Große Wurzelballen

  • Altholz (Kat. A1 / A2 / A3 / A4), Bretter, Paletten

  • Speisereste, Küchenabfälle oder herkömmlicher Bioabfall

  • Papier und Kartonagen

  • Verpackungen zum Transport der kompostierbaren Abfälle (Säcke etc.) 

  • Plastik, Glas oder Metallteile

  • Blumentöpfe oder Draht (eingewachsene Zäune)

  • Holz oder behandelte Holzreste

  • Katzenstreu, Windeln, Hygienemüll, sonstiger Restmüll

  • Verbranntes Holz, Asche oder Grillkohle

So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Altholz
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Große Wurzelballen > muss separat als Wurzelstöcke verwertet werden
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Grasschnit > kein Holzanteil. Gras und Rasenschnitt ist der Abfallkategorie Kompostierbare Abfälle zuzuordnen
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Laub > kein Holzanteil. Reines Laub und Blätter sind der Abfallkategorie Kompostierbare Abfälle zuzuordnen
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Grünmaterial ohne Holzanteil. Grünmaterial dieser Zusammensetzung (grasig, krautig, holzfrei) ist der Abfallkategorie Kompostierbare Abfälle zuzuordnen
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Erde und Schlamm

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Containerbestellung, Abfalltrennung, Recycling, Entsorgung, Containerabholung und vieles mehr  – schnell und übersichtlich.