GEIST Container & Recycling GmbH

Gemischte Abfälle / Siedlungsabfälle (privat)
AVV 200301

Bei Renovierungen, Haushaltsauflösungen oder Entrümpelungen fallen meist unterschiedliche Abfälle gleichzeitig an – von Verpackungen über Möbelreste bis hin zu Hausrat oder Restmüll. Für diese Situationen eignet sich ein Container für gemischte Siedlungsabfälle, da er eine einfache und bequeme Entsorgungslösung bietet. Private Haushalte können so verschiedenartige Abfälle gesammelt entsorgen, ohne sie vorab sortieren zu müssen. 

Besonders praktisch ist dieser Container, wenn haushaltsübliche Mengen an nicht gefährlichen Abfällen anfallen, die nicht mehr in die normale Restmülltonne passen. Mit einem gemischten Abfallcontainer sparen Sie Zeit, Platz und zusätzliche Wege zur Deponie.

Tipp: Eine grobe Vorsortierung der Abfälle kann sich lohnen: Wer Materialien wie Bauschutt oder Holz separat sammelt kann die Entsorgungskosten deutlich senken. Für jede Abfallart stellen wir die passenden Einzelcontainer bereit – so wird die Entsorgung nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch umweltgerechter. Besonders bei größeren Mengen empfiehlt es sich Abfälle sortenrein zu trennen und für Diese separat einen Container zu bestellen, da gemischte Abfälle in der Regel höhere Kosten verursachen.

Was gehört in den Container?

  • Haushaltsüblicher Abfall, Sperrmüll, Hausrat – KEINE Abfälle die typischerweise über die graue Tonne (Beseitigungsabfall) oder über die Bioabfalltonne (Essensreste etc.) entsorgt werden

  • Kunststoffe, Folien und Verpackungsabfälle 

  • Tapetenreste, Textilien, Teppiche

  • Geschirr, Spielzeug, Möbelstücke

  • Bücher, Kartonagen und Papier

  • Bauschutt, Beton, Ziegel oder Fliesen darf nur in Kleinmengen enthalten sein

  • Styropor EPS / XPS / EPP sowie PU-Schaumstoffe (HBCD frei) dürfen bis zu 15 Vol% im Abfallgemisch enthalten sein. Bei größeren Mengen der vorgenannten Stoffe werden Diese Abfälle nach m³ abgerechnet. Große Einwegentsorgungssäcke mit 2 m³ Volumen erhalten Sie  hierfür von uns – sprechen Sie uns an.

  •  Achtung! > Matratzen und Altreifen werden nach Stück berechnet, falls Diese im Abfallgemisch enthalten sind.
ACHTUNG! Wenn bei Ihrer Maßnahme werthaltige Abfälle wie zum Beispiel Kupferleitungen, Armaturen, Kabel  oder andere Schrottabfälle wie Eisen oder sonstige Metalle entstehen, können Sie Diese nach Beladung des Containers mit dem angemeldeten Material  oben auflegen. Je nach Wert erhalten Sie bei der Rechnungserstellung hierfür eine Rückvergütung, falls die Kosten für Handling, Verwiegung, Sortierung und anteilige Logistik gedeckt werden. In jedem Fall entstehen Ihnen jedoch keine Kosten für die Annahme und Verwertung dieser Schrott- und Metallabfälle. 

Das gehört nicht hinein!

Typische Störstoffe, die NICHT enthalten sein dürfen:

  • Feuerlöscher, Gasflaschen, Ballongaskartuschen, Spraydosen, Campinggaskartuschen, sonstige Druckbehälter

  • Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Stoffe

  • Farben, Lacke, Öle, Lösungsmittel, Flüssigkeiten

  • Elektro-Großgeräte, Kühlschränke, Monitore, Fernseher, haushaltsüblicher E-Schrott

  • Batterien oder Akkus

  • Gartenabfälle, kompostierbare Abfälle, tierische Nebenprodukte oder Speisereste 

  • Medizinische Abfälle (Spritzen, scharfe Gegenstände, Thermometer, infektiöse Abfälle, Inkontinenzartikel).  

  •  Gefährliche, belastete Abfälle oder Stoffe mit krebserregenden Inhaltsstoffen  (z. B. PCB)

  • Asbesthaltige Stoffe (Wellplatten, Schindeln, Rohre, Blumenkästen

  • Mineralfaserabfälle (Glas- / Steinwolle )

  • Dachpappe, Teerpappe oder Bitumen

So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Asbestzement > brauner Blumenkasten
So bitte nicht > enthaltene Störstoffe: Bauschutt und gipshaltige Abfälle in nicht geringen Mengen
Wichtiger Hinweis: Gasflaschen, Ballongasbehälter und Gaskartuschen dürfen unter keinen Umständen im Container entsorgt werden – es besteht Explosionsgefahr! Diese Druckbehälter sind als Sonderabfall einzustufen und müssen separat entsorgt werden. Sollten dennoch Gas- oder Druckbehälter im Container gefunden werden, erhebt die Entsorgungsanlage empfindliche Strafgebühren die wir entsprechend an den Verursacher bzw. Auftraggeber weiterberechnen müssen.
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Mineralfaserabfälle (gelbe Glasfaser> Glaswolle)
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Bruchstücke von Blumenkästen die aus Asbestzement bestehen
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Mineralfaserabfälle (weiße Glasfaser> Glaswolle)
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Mineralfaserabfälle (gelbe Glasfaser> Glaswolle)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Containerbestellung, Abfalltrennung, Recycling, Entsorgung, Containerabholung und vieles mehr  – schnell und übersichtlich.