Gemischte Bauabfälle privat AVV 170904
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (auch Baumischabfälle genannt) sind Abfälle, die bei Neubau-, Umbau-, Renovierungs- oder Abbrucharbeiten anfallen und nicht sortenrein getrennt werden können oder getrennt wurden. Dabei handelt es sich um eine Mischung aus mineralischen und nicht mineralischen Stoffen, die typischerweise auf Baustellen entstehen – zum Beispiel durch Abriss oder Aus- oder Umbau von Gebäuden.
Tipp:
Die Trennung von Abfällen reduziert Entsorgungskosten und ermöglicht das Recycling von Ressourcen!
Daher: Sammeln oder sortieren Sie so sortenrein wie möglich
Wirtschaftlich ist besonders die Separierung mineralischer Stoffe ebenso wie die Trennung größerer Mengen an Altholz, die bei der Renovierung oder dem Umbau entstehen, sinnvoll. Bei größeren Maßnahmen sollten Sie deshalb je nach Menge oft einen separaten Altholzcontainer oder Bauschuttcontainer bestellen. Reine Altholzabfälle (Türen, Decken- oder Bodenbeläge, Möbel etc.) oder getrennte mineralische Abfälle (Fliesen, Mauerwerk, Beton, Estrich, Ziegel etc.) können wesentlich günstiger entsorgt werden als gemischte Bauabfälle.
Was gehört in den Container?
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Gipskartonplatten / Rigips
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Holzreste (z. B. Bauholz, Schalholz, Holzdecken, Türen, Holzfaserplatten, Paletten, Holzverpackungen etc.)
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Kunststoffe (z. B. Folien, Rohrleitungen, Gummi, Planen, Bodenbeläge, Rolläden, Kunststofffenster, Eimer, etc.)
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Metallreste (Leitungen, Profile, Kleinteile)
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Kabel und Leitungen (ohne Öl- oder PCB-Anhaftungen)
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Tapetenreste, Dämmstoffe (nicht gefährlich)
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Ziegelbruch, Fliesen, Mörtelreste (in kleinen Mengen)
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Verpackungsabfälle von Baumaterialien
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Kunststoffe, Folien und Verpackungsabfälle
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Kartonagen und Papier
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Styropor EPS / XPS / EPP sowie PU-Schaumstoffe (HBCD frei) dürfen bis zu 15 Vol% im Abfallgemisch enthalten sein. Bei größeren Mengen der vorgenannten Stoffe werden Diese Abfälle nach m³ abgerechnet.
Achtung!
Wenn bei Ihrem Umbau werthaltige Abfälle wie zum Beispiel Kupferleitungen, Armaturen, Kabel oder andere Schrottabfälle wie Eisen oder sonstige Metalle entstehen, die zum Beispiel bei einem Badumbau üblich sind, können Sie Diese nach Beladung des Containers mit dem angemeldeten Material oben auflegen. Je nach Wert erhalten Sie bei der Rechnungserstellung hierfür eine Rückvergütung, falls die Kosten für Handling, Verwiegung, Sortierung und anteilige Logistik gedeckt werden. In jedem Fall entstehen Ihnen jedoch keine Kosten für die Annahme und Verwertung dieser Schrott- und Metallabfälle.
Das gehört nicht hinein!
Typische Störstoffe, die NICHT enthalten sein dürfen:
Feuerlöscher, Gasflaschen, Ballongaskartuschen, Spraydosen, sonstige Druckbehälter, Campinggaskartuschen, etc.
Leuchtstoffröhren, quecksilberhaltige Abfälle
Farben, Lacke, Öle, Lösungsmittel, Flüssigkeiten
Elektro-Großgeräte, Batterien oder Akkus
Kühlschränke, Monitore, Fernseher
Gartenabfälle, kompostierbare Abfälle, tierische Nebenprodukte oder Speisereste
Medizinische Abfälle (Spritzen, scharfe Gegenstände, Thermometer, infektiöse Abfälle, Inkontinenzartikel).
Gefährliche, belastete Abfälle oder Stoffe mit krebserregenden Inhaltsstoffen, PCB-haltige Abfallstoffe
Asbest oder asbesthaltige Materialien (Wellplatten, Abwasserrohre, asbesthaltige Klebe-/Spachtelmassen
Mineralfaserabfälle (Glas- / Steinwolle )
Dachpappe, Teerpappe oder Bitumen
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