GEIST Container & Recycling GmbH

Fragen und Antworten​

Häufig gestellte Fragen

Befestigter Untergrund: Der geplante Containeraufstellplatz muss tragfähig und eben sein.

Ausreichend Rangierfläche: Der Container wird heckseitig abgesetzt (Absetzcontainer) oder abgerollt (Abrollcontainer), daher muss genügend Platz für den LKW + Rangierraum + Container vorhanden sein.

Durchfahrtshöhe beachten: Achten Sie auf Hindernisse wie Bäume, Äste oder Leitungen die den LKW bei der Zufahrt zum Containerabstellort behindern. Eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,80 Meter ist erforderlich. 

Durchfahrtsbreite prüfen: Hecken, Zäune oder andere Engstellen dürfen die Zufahrt nicht blockieren. Das Fahrzeug hat eine Breite von 2,55 Meter. Hierzu wird noch ausreichend Rangierraum benötigt. 

Abstellplatz: Das Grundstück bzw. die Fläche auf der ein Container abgestellt werden soll muss das Eigentum des Besteller sein bzw. muss eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers vorliegen. 

Öffentlicher Abstellplatz: Wenn Sie beabsichtigen einen Container auf öffentlichem Grund zu stellen benötigen Sie hierzu eine Stellplatzgenehmigung der zuständigen Behörde (Gemeinde – oder Stadtverwaltung). Auf deren Webseite erhalten Sie in der Regel auch das entsprechende Formular zur Genehmigungsbeantragung..

Nachbarn informieren: Wenn der LKW auf das Grundstück eines Nachbarn fahren muss, benötigen Sie vor Anlieferung bereits die Einverständnis des betroffenen Nachbarn. Ohne Einverständnis fahren wir nicht auf  oder über fremdes Eigentum.

  • Der Name und die Adresse des Auftraggebers
  • Die Adresse wo der Container benötigt wird.
  • Bitte planen Sie genügend Vorlaufzeit ein! In der Regel sind zwei bis drei Tage vor der geplanten Anlieferung ausreichend. In Ausnahmefällen ist auch eine kürzere Vorlaufzeit möglich. In beiden Fällen sind jedoch unbedingt die Voraussetzungen zur Containeranlieferung zu erfüllen! 
  • Welche Containergröße oder Containerart  wird benötigt? Bitte beachten Sie das nicht alle Containerarten für alle Abfälle geeignet sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie im nächsten Bereich.
  • Welchen Abfall möchten Sie entsorgen?
  • Welche Gesamtmenge an Abfall möchten Sie entsorgen?
  • Ist der Abfall mit Gefahrstoffen kontaminiert oder sind gefährliche Bestandteile enthalten?
  • Bitte beachten Sie das aufgrund unseres Managmentsystems bei Neukunden die Bezahlung nur per Vorkasse möglich ist. Die Verrechnung erfolgt nach Containerabholung und Verwiegung des Abfalls bei der anschließenden Rechnungserstellung.

Wichtig: Egal wie ein Container bestellt wird, folgenden Informationen sind zwingend erforderlich:

  • Abfallsorte
  • Containergröße
  • Name
  • Mailadresse
  • Telefonnummer
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Adresse an welcher der Container gestellt werden soll
  • Rechnungsadresse falls abweichend
Die Abholung des Container kann bereits bei der Bestellung angemeldet oder alternativ nach erfolgter Beladung auf Abruf angemeldet werden. 

Welche Containergröße bestellt werden kann ist von dem zu entsorgenden Abfallstoff abhängig. Nicht jeder Container ist für alle Abfallstoffe geeignet.

Die bewährte Standardgröße für private Entsorgungen beträgt bei Absetzcontainern 5, 7 oder 10m³ wahlweise mit oder ohne Deckel*.  Offene Container für Privatentsorgungen haben Ablauflöcher im Boden so das eventueller Regen abfließen kann.

Aufgrund des spezifischen Gewichts in Verbindung mit den zulässigen Fahrzeuggesamtgewichten ist die Containergröße für viele Abfallstoffe begrenzt. Für schwere Materialien wie zum Beispiel mineralischen Bauschutt, Beton, Erde etc. beträgt die maximal bestellbare Containergröße 7m³. Wahlweise mit normaler oder niederer Ladekante mit der Sie den Container mittels Hilfsmittel (Diele/Gerüstboden) mit einem Schubkarren befahren können.

*Bei voluminösen Abfällen wie Sperrmüll, Altholz oder mineralischen Abfällen sind Deckelcontainer ungeeignet. Diese Container haben eine kleinere Einfüllöffnung und höhere Schüttkante. Dies erschwert die Beladung und kann  bei der Entladung zu Problemen führen da sich das Material im Container verkanten kann und die Schüttfähigkeit verhindert. Deckelcontainer sind besonders für Gemischte Bauabfälle, leichte Materialien wie Papier, Folie, kleinvolumige Haushaltsabfälle oder sonstige gemischte Abfälle geeignet. 

  • Hinweis zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Abfälle, die aufgrund ihrer Inhaltsstoffe gefährliche Eigenschaften aufweisen, müssen gesondert entsorgt werden. Dies betrifft insbesondere Stoffe und Materialien, die eine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen. Diese Stoffe müssen UNBEDINGT von anderen Abfällen getrennt und separat gesammelt und entsorgt werden!

Für die Entsorgung der unten genannten Stoffe ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis notwendig der die Entsorgung als gefährlicher Abfall regelt. Entsprechend sind gesonderte Anforderungen an die Sammlung, die Sammelbehälter, die Logistik sowie die anschließende Verwertung oder Beseitigung zu erfüllen. Für Asbesthaltige Stoffe und Mineralfaserabfälle wie Glas- oder Steinwolle bieten wir die Sammelentsorgung an – sprechend Sie uns an !  

Dazu gehören unter anderem:

  • Lacke, Farben und Öle

  • Batterien und Akkumulatoren

  • Spraydosen und Feuerlöscher

  • Leuchtmittel (z. B. Leuchtstoffröhren)

  • Elektronik- und Elektroschrott der gefährliche Stoffe enthält

  • Gasflaschen und Gaskartuschen

  • Flüssigkeiten mit gefährlichen Inhaltsstoffen

  • Medizinische Abfälle (z. B. Spritzen, scharfe Gegenstände, Thermometer)

  • Infektiöse Abfälle und Inkontinenzartikel

  • Asbesthaltige Abfälle

  • Mineralfaserabfälle (Glaswolle, Steinwolle)

  • Alle sonstigen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoffe

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Hinweis zur Beladung eines Container  

Das zulässige Füllgewicht darf nicht überschritten werden! Ebenso darf der Abfall die Kante nur unwesentlich überragen. Genaue Hinweise zur Beladung erhalten Sie bei der Containeranlieferung vom Fahrer des LKW. 

Eine Überladung (Volumen oder Gewicht) hat zur Folge das der Container nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie anderer rechtlichen Regelungen NICHT transportiert werden darf. Entsprechend kann bei einer Überladung der Container nicht abgeholt werden. Dies hat eine kostenpflichtige Leerfahrt sowie eine erneute Anfahrt zu Folge. Zuvor muss der Containerbefüller die Überladung rückgängig machen.