GEIST Container & Recycling GmbH

Altholz behandelt (A2/A3) - AVV 170201

Altholz der Kategorien A2 und A3 umfasst Holzabfälle die lackiert, beschichtet, verleimt oder anderweitig verarbeitet wurden, die jedoch keine gefährlichen Stoffe wie Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen enthalten. Typische Abfälle sind  Möbel, Möbelreste, Teile aus dem Innenausbau, Holzverkleidungen, Holzdecken, Holzböden, Bauhölzer oder Verpackungen aus Holz

Die oben genannten Holzabfälle gelten laut Abfallverzeichnisverordnung als nicht gefährlich. Werden Diese jedoch mit schadstoffbelastetem Altholz der Kategorie A4 vermischt, entstehen unnötige Kosten, da dann der gesamte Containerinhalt zu der Kategorie A4 zugeordnet wird.

Wir übernehmen die sichere, umweltgerechte Altholzverwertung und das Recycling.

Hinweis: Scharniere, Griffe, Schrauben, sowie geringe Metallanhaftungen müssen vor der Entsorgung NICHT entfernt werden.

Was gehört in den Container?

  • Altholz das nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, welches gefährliche Stoffe enthält

  • Lackiertes, gestrichenes oder furniertes Holz

  • Spanplatten, OSB-, MDF- und Sperrholzplatten

  • Möbelholz ohne Fremdstoffe (Kunststoffschubladen etc.) 

  • Bauholz aus dem Innenbereich

  • Holzdecken und Holzverkleidungen aus dem Innenbereich

  • Verleimtes Holz, Furnierholz

  • Türen aus dem Innenbereich ohne Glas

  • Farbig gestrichene Einwegpaletten

  • Holwerkstoffe und Paletten aus Verbundholz

Das gehört nicht hinein!

Typische Falschbefüllungen, die zu Mehrkosten führen:

 

  • Polstermöbel -> Sperrmüll

  • Holzwolle Leichtbauplatten z.Bsp. Heraklith 

  • Holz das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde z. B. Gartenholz, Bahnschwellen, Jägerzaun, Gartenhütten > Altholzkategorie A4)

  • Mit Bitumen, Teer oder PVC beschichtetes Holz (Altholzkategorie A4)

  • Holz mit Glas, Altfenster (Altholzkategorie A4)

  • Dachlatten und Dachbalken (Altholzkategorie A4)

  • Holzböden (Parkett) mit Anhaftungen  (Altholzkategorie A4)

  • Konstruktionshölzer mit Restanhaftungen von Asbesthaltigen Baustoffen, Mineralwolle oder mineralischen Anhaftungen

So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Abbruchholz (mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz) der Kategorie A4
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Pappe, Glaswolle
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe:Heraklithplatte
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Pappe, Bauabfall, Kunststoffrohre, Folie
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Teppichboden
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Müllsäcke
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Müllsäcke, Abbruchholz der Altholzkategorie A4
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Konstruktionshölzer mit Fremdanhaftungen > dies gehört zur Altholzkategorie A4 Abbruchholz
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Bodenbeläge (Parkett) mit Fremdanhaftungen > dies gehört zur Kategorie Abbruchholz A4
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Restabfall, Folien, Etikettenpapier
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Kartonage, Restabfall etc.
So bitte nicht - enthaltene Störstoffe: Gipsfaserplatten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Containerbestellung, Abfalltrennung, Recycling, Entsorgung, Containerabholung und vieles mehr  – schnell und übersichtlich.